Melde- und Abhilfe­verfahren nach Art. 16 DSA

Für die Meldung von rechtswidrigen Einzelinformationen im Sinne des Art. 16 DSA (Digital Services Act) nutzen Sie bitte dieses Formular. Sie haben grundsätzlich ein Recht auf anonyme Meldung. Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse müssen Sie nicht angeben, wenn es sich um Informationen handelt, bei denen Sie davon ausgehen, dass sie eine in den Artikeln 3 bis 7 der Richtlinie 2011/93/EU genannte Straftat betreffen (u.a.: Straftaten im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch oder sexueller Ausbeutung von Kindern, Straftaten im Zusammenhang mit Kinderpornografie oder Kontaktaufnahme zu Kindern für sexuelle Zwecke). Damit wir Sie im Bedarfsfall kontaktieren können, sind wir dankbar, wenn Sie Ihren Namen oder Ihre E-Mail-Adresse angeben.

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